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BGH, 05.06.1952 - IV ZR 125/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 05.04.1951 - IV ZR 79/50
Widerspruch nach § 48 EheG
Auszug aus BGH, 05.06.1952 - IV ZR 125/51
Bei den Ehen, die gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 EheG unter dieser Fragestellung zu werten sind, handelt es sich, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. April 1951 - BGHZ 1, 358 [BGH 05.04.1951 - IV ZR 79/50], Lindenmaier Möhring Nr. 2 zu § 48 Abs. 2 EheG - ausgeführt hat, ausnahmslos um solche, die unheilbar zerrüttet sind, also gegenwärtig des Inhalts ermangeln, der ihrem Wesen entspricht.